Wichtiger Hinweis zur Prüfung/Überarbeitung:
Feuerwehrpläne
Gemäß DIN 14095 müssen Feuerwehrpläne stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Der Betreiber einer baulichen Anlage muss den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person prüfen lassen. Das bedeutet, jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutzeinrichtungen oder der Ansprechpartner vor Ort, etc. muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung führen. Hierfür ist der Betreiber/Eigentümer verantwortlich.
