Wichtiger Hinweis zur Prüfung/Überarbeitung:
Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden und sind in regelmäßigen Zeitabständen zu prüfen. Gemäß DIN ISO 23601 muss jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung führen. Hierfür ist der Betreiber/Eigentümer verantwortlich.
